Dauergrabpflege

Die Dauergrabpflege ist eine vertraglich vereinbarte langjährige Pflege eines Grabes durch Ihren Friedhofsgärtner. Während des gesamten Zeitraumes wird das Grab genau nach den von Ihnen festgelegten Vorstellungen gepflegt. Ein Dauergrabpflegevertrag hat eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren, darüber hinaus können Sie die Laufzeit frei wählen.

Ab wann tritt der Dauergrabpflegevertrag in Kraft?
Der Dauergrabpflegevertrag tritt zu einem individuell festgelgeten Zeitpunkt in Kraft. Der Vertrag beginnt entweder zu einem vereinbarten Datum oder auf Abruf durch den Auftraggeber. Die weitere Möglichkeit ist, dass der Vertrag erst nach dem Ableben des Auftraggebers in Kraft tritt.

Welche Leistungen kann ich vereinbaren?
Sämtliche Leistungen können Sie individuell mit Ihrem Friedhofsgärtner abstimmen und detailliert im Vertrag festlegen. Vom Sauberhalten der Grabstelle bis zur umfassenden Gestaltung und Pflege. Vom Bepflanzen, Gießen, Düngen und Schneiden bis zum individuellen Blumengruß an besonderen Gedenktagen. Die Ausführung wird regelmäßig durch die Hamburger Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH überwacht.

  • sichere Vorsorge über viele Jahre
  • individueller Service ganz nach Ihren Wünschen
  • keine Kostensteigerung während der vereinbarten Laufzeit
  • Leistungen mit Garantie durch Fachbetriebe
  • regelmäßige Kontrolle der Ausführungen durch Treuhandstelle
Dauergrabpflege
Treuhandstelle TDH